Die tschechische Finanzverwaltung will die Erhöhung der Obergrenze des Umsatzes für die Kleinunternehmen gem. der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie erzielen, die die Pflicht der Registrierung zur Mehrwertsteuer in Tschechien wesentlich beeinflussen könnte. Die Mehrwertsteuerrichtlinie erlaubt den Mitgliedsländern, die Grenze bis zu 85.000 € ab 2025 zu erhöhen. Diese Erhöhung, sagte das Ministerium, sollte zu einer Verringerung der administrativen Kosten führen und die Zahl der Kleinunternehmen steigern, die in der Lage sind, von der Pauschalsteuer zu profitieren. Das Ministerium weist auch darauf hin, dass diese Grenze seit mehr als 17 Jahren nicht geändert wurde.
Dieser Entwurf reagiert auch auf die Veränderung des Preisniveaus, das in letzten Monaten in meisten Wirtschaftsbereichen schnell steigt. Wenn die Freistellung seitens der Europäischen Komission gewährt wird, sollte die Grenze bereits im nächsten Jahr geändert werden. Schätzungen zufolge dürfte sich die Zahl der MwSt-Zahler damit um rund 105.000 verringern.
Nichtsdestotrotz die Befreiung gilt nur für die Unternehmen, die in Tschechien seinen Sitz haben. Die ausländischen Unternehmen müssen sich bereits wegen einer einzigen in Tschechien steuerbaren Transaktion registrieren lassen.
Yourtaxes.cz – Umsatzsteuerregistrierung und Steuernummer in Tschechien
Die Frist für die Körperschaftsteuererklärung (Unternehmenssteuer Tschechien) für das Jahr 2024 ist im Jahr 2025 abgelaufen. In der Praxis hat sich die Erhöhung des Steuersatzes von 19 % auf 21 % und weitere Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung deutlich gezeigt. Der höhere Steuersatz, strengere Regeln für abzugsfähige Aufwendungen und intensivere Prüfungen haben in vielen Jahresabschlüssen Schwachstellen offengelegt – oft völlig unnötig.
Immer mehr Mitarbeiter arbeiten dauerhaft im Homeoffice – oft nicht im Sitzstaat des Arbeitgebers, sondern z. B. in Tschechien. Für deutsche, bzw. ausländische, Unternehmen stellt sich dann die Kernfrage: Kann die Wohnung des Mitarbeiters in Tschechien als „fixed place of business“ gelten und damit eine Betriebsstätte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien/Deutschland (DBA Tschechien) auslösen?
Wenn Sie sich fragen, welches Land aus steuerlicher Sicht für den Warenimport in die Europäische Union am günstigsten ist, sollten Sie insbesondere berücksichtigen, in welchem Land ein Fiskalvertreter erforderlich ist und wie die Mehrwertsteuer bei Importen in die EU berechnet wird. In beiden Fällen ist die Tschechische Republik eine ideale Wahl.