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Ab dem 1. Januar 2021 sind in der Tschechischen Republik zahlreiche grundlegende Änderungen im Steuerrecht in Kraft getreten, die in Reaktion auf die Corona-Virus-Pandemie die steuerliche Belastung der Arbeitnehmer und Firmen senken und die Wirtschaft wieder ankurbeln sollen.
Mit Wirksamkeit ab dem 1. September 2020 erfolgt in der Tschechischen Republik die volle Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1910 des Rates (im Folgenden nur Richtlinie) in das tschechische MwSt.-Gesetz Nr. 235/2004 GBl. (im Folgenden nur MWSTG), allgemein be-kannt unter der Bezeichnung „Quick-fixes-Regeln“. Da die Richtlinie die Umsetzung zum 1. Januar 2020 vorgesehen hat und das tschechische MwSt.-Gesetz erst zum 1.9.2020 geändert wurde, konnten Unternehmer vom 1. Januar 2020 bis 31. August 2020 nach den direkten Wirkungen der Richtlinie freiwillig verfahren.
Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hat die Tschechische Republik eine ganze Reihe von Maßnahmen im steuerlichen Bereich getroffen, die das Ziel verfolgt haben und ver-folgen, Firmenpleiten zu verhindern, Liquidität in der Wirtschaft sicherzustellen, den Immobilien-markt anzukurbeln und die Beschäftigung zu stärken. Die Mehrheit der Grundsatzmaßnahmen wird dauerhaft gelten, andere Maßnahmen wurden hingegen nur befristet eingeführt.