Die Frist kann durch die Bevollmächtigung eines Steuerberaters bis zu Ende Juni verlängert werden. Die Körperschaftsteuer beträgt 19 % (die Einkommensteuer 15 %, ab einer bestimmten Einkommensgrenze 22 %).
Die Körperschaftsteuer wird aufgrund des Wirtschaftsergebnisses ermittelt, wobei dieses Ergebnis um einige Posten nach dem tschechischen Körperschaftsteuergesetz bereinigt werden muss. Es handelt sich insbesondere um nicht abzugsfähige Kosten, steuerfreies Einkommen und um die von der Steuerbemessungsgrundlage abzugsfähige Posten.
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