Gewinne juristischer Personen werden in der Tschechischen Republik nun mit einem linearen Steuersatz von 19 % besteuert, was im Vergleich zur Europäischen Union einer der niedrigeren Sätze ist. Daher schlägt das tschechische Finanzministerium vor, den Körperschaftsteuersatz von 19 % auf 21 % zu erhöhen. Dadurch soll die tschechische Körperschaftsteuer dem europäischen Durchschnitt angenähert werden. Der höhere Steuersatz wird auf die Einkommensteuer angewendet, die für den Steuerzeitraum ab dem 1.1.2024 erklärt wird, z.B. für die Körperschaftsteuererklärung, die für das Jahr 2024 abgegeben wird.
Darüber hinaus plant das Finanzministerium, die Abzugsfähigkeit von Steueraufwendungen für höherwertige Fahrzeuge zu beschränken. Der Kauf von Personenkraftwagen wird derzeit bevorzugt, wenn die Autos für die sogenannte „geschäftliche Nutzung“ angeschafft werden. Dabei handelt es sich um eine steuerlich absetzbare Ausgabe, und Autos können als Ausgabe abgeschrieben werden, ohne dass es zu einer wesentlichen Einschränkung ihres Verwendungszwecks oder Kaufpreises kommt. Das Finanzministerium schlägt nun vor, die steuerliche Abzugsfähigkeit beim Kauf herkömmlicher Personenkraftwagen für geschäftliche Zwecke auf die ersten 2 Mio. CZK des Autopreises zu beschränken.
Eine weitere Änderung betrifft die steuerliche Absetzbarkeit von stillem Wein als Schenkung bis zu 500 CZK. Derzeit ist die steuerliche Absetzbarkeit der sogenannten Repräsentationskosten bis zu 500 CZK zulässig, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Eine dieser Voraussetzungen besteht darin, dass der betreffende Artikel nicht der Verbrauchsteuer unterliegt.
Daher sind insbesondere Schenkungen von Tabakwaren oder alkoholischen Produkten nicht steuerlich absetzbar, selbst wenn ihr Wert unter 500 CZK liegt. Die einzige Ausnahme ist stiller Wein, der dieser Beschränkung nicht unterliegt. Dies soll sich mit der Novelle ändern und der Wein wird künftig ebenfalls nicht steuerlich abzugsfähig sein.
Ing. Ondřej Antoš, LL.M.
Die Frist für die Körperschaftsteuererklärung (Unternehmenssteuer Tschechien) für das Jahr 2024 ist im Jahr 2025 abgelaufen. In der Praxis hat sich die Erhöhung des Steuersatzes von 19 % auf 21 % und weitere Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung deutlich gezeigt. Der höhere Steuersatz, strengere Regeln für abzugsfähige Aufwendungen und intensivere Prüfungen haben in vielen Jahresabschlüssen Schwachstellen offengelegt – oft völlig unnötig.
Immer mehr Mitarbeiter arbeiten dauerhaft im Homeoffice – oft nicht im Sitzstaat des Arbeitgebers, sondern z. B. in Tschechien. Für deutsche, bzw. ausländische, Unternehmen stellt sich dann die Kernfrage: Kann die Wohnung des Mitarbeiters in Tschechien als „fixed place of business“ gelten und damit eine Betriebsstätte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien/Deutschland (DBA Tschechien) auslösen?
Wenn Sie sich fragen, welches Land aus steuerlicher Sicht für den Warenimport in die Europäische Union am günstigsten ist, sollten Sie insbesondere berücksichtigen, in welchem Land ein Fiskalvertreter erforderlich ist und wie die Mehrwertsteuer bei Importen in die EU berechnet wird. In beiden Fällen ist die Tschechische Republik eine ideale Wahl.