Steuersystem in Tschechien

6.6.2016

Steuern in Tschechien

In Tschechien gibt es folgende Steuerarten:

Die Tschechische Republik führt ab dem 1. Januar 2023 eine außerordentliche Übergewinnsteuer (nachfolgend nur „ÜGSt“) ein. Die gesetzlichen Bedingungen der ÜGSt wurden durch die Änderung des Gesetzes Nr. 586/1992 Slg., über Einkommenssteuern (die Parlamentspresse Nr. 254) festgestellt.

Die ÜGSt wird für einen Zeitraum von Jahren 2023 - 2025 auf Übergewinne erhoben und soll für Unternehmen in den Sektoren der Energieerzeugung und -handels, der Banken, der Erdölindustrie, des Bergbaus und der Verarbeitung fossiler Brennstoffe gelten. Der ÜGSt-Satz beträgt 60 % der Übergewinne, die sich aus den Differenzen zwischen den jährlichen Steuerbemessungsgrundlagen im Zeitraum 2023 - 2025 und dem Durchschnitt der um 20 % erhöhten Steuerbemessungsgrundlagen der letzten vier Jahre (d. h. 2018 - 2021) ergeben werden.

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Änderungen der tschechischen Mehrwertsteuersätze ab 1. 1. 2024 4.9.2023

Neben Änderungen im Bereich der Körperschaftsteuer bereitet das tschechische Finanzministerium eine Anpassung der Mehrwertsteuersätze vor. Die Mehrwertsteuersätze sollten sich ab dem 1. Januar 2024 ändern.

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