Erlass von Kfz-Steuervorauszahlungen 2022

29.3.2022

Der tschechische Finanzminister hat in Bezug auf außergewöhnliche aktuelle Ereignisse und steigende Treibstoffpreise über Erlassung von Kfz-Steuervorauszahlungen entschieden. Die Entscheidung wurde am 24. März 2022 veröffentlicht. Aufgrund der Entscheidung besteht ein kollektiver Verzicht auf die am 19.4.2022, 15.7.2022, 17.10.2022 und 15.12.2022 fälligen Kfz-Steuervorauszahlungen für alle Kfz-Steuerzahler, wobei kein Handlungsbedarf notwendig ist.

Der Verzicht auf die Kfz-Steuervorauszahlungen führt nicht zur Auflösung der Steuer selbst. Allerdings wird derzeit eine Novelle des Kfz - Gesetzes vorbereitet, die zu einer Reduzierung von steuerpflichtigen Personen sowie zu einer Reduzierung der Steuerhöhe führen sollte. Die Gesetzänderung sollte rückwirkend für die Steuerperiode 2022 angewendet werden. Über eine weitere Entwicklungen werden wir Sie informieren.

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