Spenden für die Ukraine sollen steuerlich abzugsfähig sein

14.3.2022

Bereits heute sind Geldspenden an z. B. tschechische Organisatoren von Sammlungen zu gemeinnützigen Zwecken von der Steuerbemessungsgrundlage nach tschechischem Recht abzugsfähig. Neu sollte es auch möglich sein, von der Einkommen- / Körperschaftsteuerauch Lieferungen und Spenden zum Zweck der Unterstützung der ukrainischen Verteidigungsbemühungen abzuziehen. Gleichzeitig können Spenden, die direkt an die Ukraine (z. B. über die ukrainische Botschaft) oder an ukrainische gemeinnützige Organisationen gehen, von den Steuern abgezogen werden. Eine weitere vorgeschlagene Änderung besteht darin, dass die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs von Lieferungen von der Steuerbemessungsgrundlage auch von Steuerpflichtigen aus der Ukraine genutzt werden kann, wenn ihr steuerpflichtiges Einkommen aus Quellen in der Tschechischen Republik 90 % ihres steuerpflichtigen Einkommens ausmacht. Der derzeitige Wortlaut des Gesetzes erlaubt nach wie vor Steuerabzug nur für in der Tschechischen Republik ansässige Personen oder unter bestimmten Bedingungen aus Ländern der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums.

Befreiung von der Quellensteuer und der Einkommensteuer

Aus der Sicht des Empfängers unentgeltlicher Lieferungen sind Einkünfte für humanitäre oder karitative Zwecke oder für öffentliche Sammlungen juristischer Personen bereits heute von der Einkommensteuer befreit. Im Jahr 2022 wird das unentgeltliche Einkommen, das zur Unterstützung der Verteidigungsanstrengungen der Ukraine zur Verfügung gestellt wird, neu befreit, d.h. jegliche Quellensteuer wird auf der Grundlage der Änderung des tschechischen Einkommensteuergesetzes nicht angewandt. In diesem Jahr wird das Einkommen der ukrainischen Arbeitnehmer auch von der Lohnsteuer befreit, wenn das Unternehmen ihnen und ihren Familienangehörigen eine Unterkunft in der Tschechischen Republik aufgrund des Kriegs in der Ukraine bietet. Wenn ein Arbeitnehmer ein Geldgeschenk von seinem Arbeitgeber erhält, um in einer schwierigen Lebenssituation zu helfen, wird dieses Geschenk von der Einkommensteuer befreit, da es aus humanitären oder karitativen Gründen unentgeltliche Leistungen erhält.

Das Parlament könnte nun in erster Lesung dem Änderungsantrag zustimmen. Die Novelle des Einkommensteuergesetzes könnte am Ende Mai in Kraft treten. Sie sollte ab Anfang 2022 rückwirkend gelten. Die Finanzverwaltung wird daher entsprechend der geplanten Gesetzesänderung vorgehen.

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